Gardena Universalaxt 1000 A

Artikel-Nr.: 486894
Hersteller-Artikel-Nr.: 08714-48
EAN-Code: 4078500015288
Warengruppe: Äxte
Hersteller: Gardena
Außenmaße (B x T x H): 165 mm x 475 mm x 40 mm [Eigenmessung]
Gewicht: 0.986kg [Eigenmessung inkl. Verpackung & Beilagen]
Versandlager:
Lieferzeit ab Versandlager:2-5 Tage
€ 54.65 inkl. MwSt. zzgl. Versandkosten
Energielabel, alle Daten
Produktdaten im Überblick
| Merkmale | |
| Produkttyp: | Einzelne Axt |
| Aufhängerloch: | Ja |
| Axt-Typen enthalten: | Beil |
| Anzahl der Äxte: | 1 Stück(e) |
| Materiallgriff: | Fiberglas |
| Gewicht und Abmessungen | |
| Gewicht: | 1 kg |
| Länge (mm): | 450 mm |
| Kopfgewicht: | 700 g |
Beschreibung
Kleine Universalaxt ideal für alle kleineren Arbeiten rund um's Holz (Entasten, Fällen, Spalten). Die Axt verfügt über eine speziell beschichtete Oberfläche, welche ein einfaches Eindringen in das Holz gewährleistet. Die anwendungsangepasste Klingenform wurde speziell für das Fällen und Entasten von Bäumen und zum Entfernen von Wurzelwerk entwickelt. Der glasfaserverstärkte Kunststoffgriff sorgt für eine erhöhte Robustheit und Langlebigkeit. Der gut ausbalancierte Schwerpunkt, der nahe am Axtkopf liegt, garantiert optimale Balance und somit eine erhöhte Schlag- und Spaltkraft. Die Hammerfläche ermöglicht ein einfaches Eintreiben von Spaltkeilen (Bitte keine Stahl-Keile verwenden!). GARDENA gewährt auf diese Axt eine Garantie von 10 Jahren.Sicherheits- und Produktressourcen
Verantwortlich für dieses Produkt ist der in der EU ansässige Wirtschaftsakteur
Firma: Gardena Germany AB Stra�e: Hans-Lorenser-Str.40 PLZ/Ort: 89079 Ulm Land: Deutschland Webseite: https://www.gardena.com/de Support: https://help.gardena.com/hc/de
Achtung: Beim Klick auf diesen Link gelangen zu einer externen Webseite. Bitte beachten Sie, dass wir für deren Inhalte nicht verantwortlich sind.
Zubehör
Produktbilder
Weitere Produktinformationen:
Die in Prospekten, Zeitschriften, Preislisten, dem Internet oder sonstigen Veröffentlichungen erfolgten allgemeinen Produktbeschreibungen begründen keine Beschaffenheitsvereinbarung oder -garantien. Das gilt insbesondere für das Aussehen, Maße und Gewichte der Waren. Dies gilt auch für angegebene Leistungsdaten, soweit diese nicht die Eignung zur vorausgesetzten oder gewöhnlichen Verwendung bestimmen.

